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Im Falle einer Überwachung erscheint dann der Schriftzug: Trotz des Updates kann der Chef die Aktivitäten auf dem iPhone nach wie vor verfolgen.
Das Einzige, was sich also ändert, ist, dass ihr besser darüber informiert sein werdet, ob euer iPhone überwacht wird. Diese neue Transparenz ist jedoch schon viel wert. Auch wenn der Arbeitgeber die Aktivitäten auf einem reinen Diensthandy beobachten kann, das Mithören oder das Mitschneiden von Gesprächen ist grundsätzlich nicht erlaubt. So schützt ihr euch vor Betrügern Hightech-Wunder: Ab wann ist man Smartphone-süchtig?
Spionage erkennen Spionage erkennen: Wir zeigen dir im Video ein ganz bestimmtes Feature, das ziemlich praktisch sein kann, aber viele vielleicht gar nicht kennen. Observation erkennen Das neue iPhone-Update wird voraussichtlich noch diesen Monat rausgegeben.
Es wird — obwohl mittlerweile vier entgegenstehende Urteile existieren — von vielen Juristen immer noch die Auffassung vertreten, bei einer erlaubten Privatnutzung des dienstlichen E-Mail-Account oder des dienstlichen Internetzuganges werde der Arbeitgeber zum "Diensteanbieter" im Sinne des Telekommunikationsrechts mit der Folge, dass das Fernmeldegeheimnis einen Zugriff auf die bei einem Übermittlungsvorgang anfallenden Daten untersagt.
Das hätte zur Folge, dass der Arbeitgeber auf "gemischte" Postfächer oder SMS-Speicher überhaupt nicht mehr zugreifen darf — und dies, obwohl er auch handels- und steuerrechtlichen Dokumentations- und Archivierungspflichten nachkommen muss.
Dieses Problem kann nur durch ein vollständiges Verbot der privaten Nutzung umgangen oder durch Betriebsvereinbarungen abgemildert werden. Der Arbeitgeber kann also stichprobenartig überprüfen, ob der Arbeitnehmer beispielsweise das ausgesprochene Verbot, keine Musikdateien oder erotische Inhalte auf dem dienstlichen Smartphone zu speichern, einhält.
Hierzu existiert auch ein relativ altes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main welches besagt, dass sich der Arbeitnehmer - vereinfacht gesprochen - ein Stück weit seiner Privatsphäre freiwillig begibt, wenn er private Dateien auf der IT-Infrastruktur des Arbeitgebers einem Server oder auch wie hier einem Mobiltelefon speichert und ihm nicht insoweit ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt wurde. Er muss dann damit rechnen, dass der Arbeitgeber auf die Daten auch zugreift. Standortdaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen genutzt werden. Keinesfalls aber kann sich der Arbeitgeber die Standortdaten heimlich und ohne Wissen des Arbeitnehmers verschaffen.
Gelten Unterschiede, wenn für das Handy eine Twin-Bill eingerichtet ist? Die getrennte Abrechnung versetzt den Arbeitgeber lediglich in die Lage, überhaupt sog. Diese Daten unterliegen aber einer strengen Zweckbindung.
Es ändert sich also nichts an der skizzierten Rechtslage, nach der ein heimliches Aufzeichnen von Inhalten grundsätzlich nicht gestattet ist. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich — natürlich - keinen Anspruch auf Mitnutzung des Eigentums des Arbeitnehmers und kann den privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers auch keiner Regelung unterwerfen - auch nicht durch Betriebsvereinbarung.
Wie aber will er dann eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle durchsetzen?
Gleichzeitig ist er aber aufgrund von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften gezwungen, alle geschäfts- und steuerrechtlich relevanten Vorgänge zu dokumentieren und für das Finanzamt nachvollziehbar zu archivieren. Sie haben Javascript für Ihren Browser deaktiviert. Aktivieren Sie Javascript jetzt, um unsere Artikel wieder lesen zu können.
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