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Unabhängig davon sollten Arbeitgeber jedoch allein aus Fairnessgründen und unter Bezug auf ein Arbeitsverhältnis mit gegenseitiger Vertrauensbasis den Mitarbeiter über die Möglichkeit einer Handyortung rechtzeitig informieren.
Die Möglichkeiten des Mitarbeiters Im Falle einer ungerechtfertigten Ortung — womöglich auch noch ohne Zustimmung, sollte man sich auf jeden Fall Hilfe suchen. Ein guter Ansprechpartner beim Verdacht einer unangebrachten Handyortung ist der Datenschutzbeauftrage im Unternehmen. Dieser wird die Angelegenheit nicht nur sachlich, sondern auch rechtlich untersuchen.
Diesbezüglich arbeitet dieser häufig auch mit dem Personalrat zusammen. Während eine stichprobenartige Kontrolle noch nachvollziehbar ist, fällt eine durchgängige Personenortung schon nahe in den Bereich der Illegalität.
Mitunter muss dem Mitarbeiter die Möglichkeit eingeräumt werden, die GPS Ortung auszuschalten, zum Beispiel in der Mittagspause, ohne dass er weitere Konsequenzen zu befürchten hat. Neues aus unserem Ratgeber Langsames Handy? Mit diesen Tipps sagt man Leistungskillern den Kampf an! Handy und Datenschutz Handyortung ohne Zustimmung: Einfach aber illegal Lautlos gestelltes Smartphone klingeln lassen - so funktioniert's! Vorsicht vor Hacking und Phishing!
Endlos Telefonieren und Surfen Mobiles Internet: Vergleich und für wen sie sich wirklich lohnen. Handyortung von Mitarbeitern — was ist im Arbeitsverhältnis erlaubt?
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Wovon möchten Sie in Zukunft mehr von uns lesen? Alles auf einen Blick Ist eine Handyortung wirklich kostenlos? Handy verloren oder geklaut — und nun?
Wie funktioniert die GPS Ortung? Ist es legal, ein Handy zu orten? Die Art der Kontrolle durch Vorgesetzte oder technische Systeme spielt ebenso eine Rolle wie die zeitliche Dauer Stichproben oder permanente Kontrolle , der Umfang der Kontrolle Verknüpfung mit anderen Daten und die dabei erfassten Datenarten. Kontrollen, wie etwa eine Zutrittskontrolle bei Betreten des Arbeitsorts mit einer Stechuhr oder die Pflicht zum Tragen eines Firmenausweises auf dem Firmengelände werden im Allgemeinen die Menschenwürde nicht berühren.
Sie bedürfen daher nicht unbedingt der Regelung durch Betriebsvereinbarung bzw. Zustimmung der einzelnen Arbeitnehmer in betriebsratslosen Betrieben!
Sogenannte Ad-hoc-Kontrollen sind nicht von der Zustimmungspflicht erfasst. Durch die technischen Gegebenheiten ermöglicht die Kontrolle der E-Mail- und Internetnutzung nicht nur einen Zugriff auf die Verbindungsdaten, sondern in der Regel auch eine inhaltliche Kontrolle Inhalte der E-Mails und der angewählten www-Seiten. Dadurch wird typischerweise die Menschenwürde berührt und die Zustimmungspflicht des Betriebsrats bzw. Für die Mitbestimmungspflicht kommt es nicht darauf an, ob die private Nutzung von Internet und E-Mail erlaubt ist oder nicht, sie gilt in jedem Fall.
Zu empfehlen ist hier eine Betriebsvereinbarung, die regelt, wer in diese Daten Einsicht nehmen darf also etwa die Mitarbeiter der EDV-Abteilung, die für das reibungslose Funktionieren der Internetverbindung sorgen sollen, nicht aber Vorgesetzte , ob und gegebenenfalls an wen die Daten weitergegeben werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden dürfen usw.
Bei der Kontrolle privater E-Mails und privater Internetnutzung wird davon auszugehen sein, dass dies die Menschenwürde sogar verletzt und daher verboten ist. Private E-Mails dürfen daher weder von den Mitarbeitern der EDV-Abteilung gelesen, noch an den Arbeitgeber weitergegeben und von diesem gelesen werden. Nach dem Telekommunikationsgesetz darf ein Provider einem Arbeitgeber weder den Inhalt der privaten E-Mails noch Einzelheiten über die an der Kommunikation Beteiligten weitergeben.
Hat der Betrieb selbst einen Server, der die Daten der Internetnutzung speichert, so kann er auf diese Daten technisch gesehen direkt zugreifen.
Diese Daten dürfen aber nur dann verarbeitet und ausgewertet werden, wenn der Betriebsrat bzw. Zu beachten ist, dass auch ein Zugriff auf dienstliche Mails in der Regel ohne vorherige Ankündigung unzulässig ist. Das heimliche Abhören bzw. Aufzeichnen von Telefongesprächen der Arbeitnehmer — nicht nur von Privatgesprächen, sondern auch von dienstlichen Gesprächen — ist jedenfalls unzulässig.
Denn auch beim dienstlichen Telefonat werden nicht nur sachliche Informationen ausgetauscht, sondern es schwingt immer auch eine persönliche Ebene mit. Unzulässig wäre ein Mithören selbst bei Zustimmung des Arbeitnehmers nicht zuletzt in Hinblick auf den Gesprächspartner, der natürlich davon ausgehen darf, dass das Gespräch zwischen den Teilnehmern bleibt. Dass Firmen ihre Angestellten überwachen, ist keine Seltenheit und rückte durch Skandale in den medialen Fokus.
So gab es viel Aufregung als bekannt wurde, dass der Lebensmitteldiscounter Lidl Detektive beauftragt hatte, um aufzuzeichnen, welcher Mitarbeiter wann und wie lange auf der Toilette war. Bei beiden Fällen sagt bereits der gesunde Menschenverstand, dass das nicht erlaubt sein kann. Aber was ist rechtlich zulässig und welche Form von Mitarbeiter-Kontrolle ist verboten?
Prinzipiell erlaubt ist eine Überwachung mithilfe von Kameras bei öffentlich zugänglichen Räumen wie Kundenparkplätzen, Tankstellen, Bibliotheken, Zufahrten zu Unternehmensgrundstücken oder Verkaufsflächen in Supermärkten. Nicht-öffentlich und damit tabu für Videoaufnahmen sind beispielsweise Toiletten, Umkleiden oder Pausenräume. Allerdings ist auch bei öffentlichen Räumen einiges zu berücksichtigen: Die Videoüberwachung muss klar kommuniziert werden, in aller Regel durch Schilder, die auch einen Hinweis enthalten, wer für die Überwachung verantwortlich ist. Gibt es einen Betriebsrat ist dieser vor der Einführung der Überwachung zu informieren.
Ein berechtigtes Interesse kann die Gefahrenabwehr sein. Werden in einer Werkhalle wertvolle Materialien verarbeitet, so kann der Betriebsinhaber Diebstahlprävention als berechtigtes Interesse angeben und dürfte daher Kameras zur Überwachung installieren.
Alles zum Thema "Mitarbeiterüberwachung": Lesen Sie, wie Arbeitgeber Mitarbeiter überwachen & welche Konsequenzen bei der illegalen Überwachung . 1. März Und der Chef weiß nicht mehr unbedingt, wo seine Mitarbeiter stecken. Wie weit aber darf die Überwachung gehen? Ein Gastbeitrag.
Dennoch sollten die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter so gut wie möglich geschützt sein. Einzelne Mitarbeiterplätze, die nichts mit der Verarbeitung der Materialen zu tun haben, dürften nicht durchweg ebenfalls gefilmt werden. Helfen könnte die Installation mehrerer Kameras, die abwechselnd aus verschiedenen Perspektiven filmen und so die übrigen Mitarbeiter nicht permanent im Bild haben. Zudem müsse gewährleistet sein, so Hautumm, dass es keine milderen Mittel als Kameras gebe.
Auch hier bedarf es einer Einzelfallbetrachtung.
Einen guten Überblick hierzu gibt unser Ratgeber über die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Wir haben das erfahren, weil er ein Meeting mit dem Chef über ihn hatte, und eine andere Mitarbeiterin uns davon erzählt hat. Guten Morgen, in Rahmen von Umstrukturierungen soll ich nun einer Abteilung in einem anderen Standort, meine Arbeit so im Detail beschreiben, dass ich sogar die nötigen Tastenkombinationen beschreiben soll. Die Themen sind sehr technisch meistens, daher kontaktiere ich meine Kunden meistens per Mail. Dann kicken Sie auf Öffnen: