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An den Abläufen an der Grenze ändert sich nach Angabe des Innenministeriums jedoch nichts.
Der Chip könne wie bisher über die Informationen in der maschinenlesbaren Zone ausgelesen werden. Damit soll unter anderem der unbefugte Zugriff auf die gespeicherten Daten verhindert werden.
Eine Smartphone-App für die Grenzbeamten müsste daher ebenfalls diese Mechanismen unterstützen. Im Chip des Reisepasses werden wie bisher personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit gespeichert. Zudem enthält der Chip das Passfoto und zwei Fingerabdrücke.
Das maschinelle Auslesen der Fingerabdrücke ist bislang nur den deutschen Behörden vorbehalten. Ausländische Staaten benötigten hierfür eine ausdrückliche Berechtigung, sagte ein Ministeriumssprecher.
Eine entsprechende Berechtigung für das maschinelle Auslesen sei für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Vorbereitung. Der neue Reisepass unterscheidet sich von seinem Vorgänger unter anderem durch eine neue Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden.
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Die CAN befindet sich jedoch nicht auf der eigentlichen Passkarte, sondern auf deren Folgeseite eingedruckt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können bisherige Reisepässe ebenfalls schon mit einem NFC-fähigen Smartphone ausgelesen werden.
Zudem müsse man dafür bestimmte Reisepassdaten kennen oder den Pass aufklappen. So viele Mitwisser braucht's da garnicht.
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