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Somit wird es ausländischen Regierungen einerseits ermöglicht, umfangreiche Bewegungsprofile von Personen zu erstellen. Andererseits lässt sich die Software auch mit anderen Programmen kombinieren, mit denen man die Kommunikation der besagten Person überwachen oder Zugang zu deren Kontaktdaten erlangen kann. Auch Alarme lassen sich programmieren, die dann ausgelöst werden, wenn jemand ein zuvor festgelegtes Gebiet verlässt oder sich einer anderen überwachten Person nähert.
Ähnlich wie Waffen dürften diese also nicht nach Belieben ins Ausland verkauft werden. Im eigenen Land stehe der Überwachung durch die Regierung in der Regel nichts entgegen, sagt Rosenthal.
Jeder Staat nehme für sich in Anspruch, auf seinem Territorium nach seinen Regeln Zugriff auf die Daten lokaler Telekommunikationsanbieter zu haben. Durch die internationale Vernetzung sei es aber auch möglich und kaum zu verhindern, Personen in anderen Ländern zu überwachen — auch wenn das dort meist verboten sei.
Immerhin werden laut Rosenthal in Europa neue Vorschriften diskutiert, wonach private Unternehmen Zugriffsanfragen ausländischer Staaten offenlegen müssten. Dass private Technologiefirmen in diesen Markt drängen, ist ökonomisch durchaus plausibel. Die Nachfrage nach Überwachungstechnologie ist in den vergangenen Jahren explodiert, besonders im Nachklang der Terroranschläge von New York und vom Boston-Marathon Laut den jüngsten verfügbaren Branchenschätzungen lag das Marktvolumen für Massenüberwachungs-Software, wozu auch die Handy-Tracker zählen, bei 5 Milliarden Dollar und bereits bei 13,5 Milliarden Dollar.
Das Interesse daran, andere Personen anhand ihres Handys zu lokalisieren, ist dabei nicht nur auf die Industrie beschränkt.
Offenbar handelte es sich um eine weltweite Störung. Wie das weitergehen kann in der Beziehung vom Staat zum Bürger, können wir nachlesen in George Orwells "". Mann prügelt seine Frau zu Tode — dieses Video schockt Brasilien. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen. Der Staat musste sie sich via Abstimmung holen. Schutz der Bevölkerung ist deren Aufgabe und zum Glück wird das Ernst genommen.
Der entscheidende Unterschied besteht aber darin, dass in diesen Fällen die zu ortende Person ihr Einverständnis geben muss — anders als bei den besagten Überwachungs-Technologien, die den Nutzer meist unbemerkt ausspähen. Auch setzen derartige Apps ein Smartphone voraus; die Tracking-Software hingegen kann den Standpunkt eines jeden noch so alten Geräts orten. Bibliothek Merkliste Kürzlich gelesen.
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Navigation aufklappen Navigation zuklappen. Seit heute haben sie dafür ein paar neue Asse im Ärmel. Mit einer Software können Polizisten bei Verdächtigen auf Computer und Handy eindringen und alle Gespräche mithören — ohne, dass es der Nutzer bemerkt. Staatstrojaner sollen aber nur zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten eingesetzt werden. Geräte, die sich als Handyantennen ausgeben und so alle Handys im Umkreis von ein paar hundert Metern erkennen und abhören können, sind ab heute offiziell erlaubt. Davor wurden sie zwar auch schon eingesetzt, zum Beispiel zum Suchen vermisster Personen.
SRF Virus hat bereits darüber berichtet. Ein Eingriff in die Privatsphäre? Technischer Fehler Oh Hoppla! SMS-Code anfordern Mobilnummer ändern.
Damit erhalten die Behörden einen Freipass zur Handyüberwachung. Der Grund dafür liegt in der Überarbeitung der Strafprozessordnung, die parallel zur Büpf-Revision durchgeführt wird und den Einsatz so genannter Imsi-Catcher zur Identifikation und Überwachung von Handynutzern rechtlich regelt. Zur Identifikation von Handynutzern ist nach Darstellung der Justiz- und Sicherheitsbehörden in jedem Fall eine richterliche Ermächtigung nötig.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
1. März Seit dem 1. März hat die Schweizer Polizei mehr Werkzeuge in der Hand, wenn es darum geht, Verdächtige zu überwachen und zu. 2. März So sagt Matthias Koch, CEO von Monzoon Networks, einem der grössten Schweizer Anbieter von öffentlichen WLANs: «Nur so ist es möglich.
Bei einer Überwachung mit dem Imsi-Catcher werden nicht nur die Daten der Zielperson erfasst, dessen Überwachung ein Richter bewilligt muss, sondern auch die Daten aller Personen im Umkreis der überwachten Person. Das Bundesamt für Justiz bestätigt diesen Sachverhalt: