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Erst durch die Gesprächsaufzeichnung macht sich der Arbeitgeber wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar. Generell stellt das Abhören von Telefonaten einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters dar, der nicht zu rechtfertigen ist. Anders ist die Rechtslage, wenn Arbeitgeber Telefonverbindungsdaten — wie z. Zielrufnummer, Uhrzeit und Dauer des Telefonats — auswerten wollen. Hier gelten erweiterte Kontrollmöglichkeiten.
Bei erlaubter Privatnutzung des Diensttelefons ist das Fernmeldegeheimnis zu beachten, das auch die Verbindungsdaten schützt. Die Daten dürfen aber zur Kostenkontrolle ausgewertet werden, sofern Mitarbeiter private Telefonate selbst zahlen müssen z. Bei erlaubter privater Nutzung sind Kontrollen rechtswidrig, die Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zulassen. Insbesondere darf nicht ausgewertet werden, wie häufig Mitarbeiter privat telefonieren. Ist die Privatnutzung des Diensttelefons verboten, haben Unternehmen das Fernmeldegeheimnis hingegen nicht zu beachten.
In diesem Fall kann zumindest stichprobenartig kontrolliert werden, ob sich Mitarbeiter an dieses Verbot halten und das Telefon nicht privat nutzen. Generell sollten Arbeitgeber Telefonverbindungsdaten nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung auswerten. Die Überwachung von Telefongesprächen durch Arbeitgeber hat generell zu unterbleiben.
Das Denken prägt unsere Sprache — auch in der Arbeitswelt.
Betriebe mit einer eigenen Kantine sind attraktiv. Doch die laufenden Kosten für die Unternehmen sind hoch, weswegen viele Mittelständler auf eine interne Gastronomie verzichten. Welche Alternativen für den Mittelstand gibt es? Unternehmer sollten deshalb Abhilfe schaffen — gerade in der derzeitigen Hitzewelle.
Mitarbeiter führen nicht selten private Telefonate am Arbeitsplatz. Das ist rechtlich nicht erlaubt, doch darf der Arbeitgeber deshalb auch die Telefonate mithören oder gar aufzeichnen?
Grundsätzlich unterliegt das Abhören von Telefonaten am Arbeitsplatz dem heimlich bei der Arbeit aufgezeichnet oder bei Telefongesprächen belauscht. 9. März Jede Woche, immer mittwochs, in der Arbeitsrechtskolumne "Da staunt der Chef". Das Abhören dienstlicher und privater Gespräche ist grundsätzlich unzulässig, Denn das Mithören von Telefongesprächen verletzt das.
Wie viel Telefonkontrolle gestattet ist. Telefonkontrollen können strafbar sein Selbst wenn die Privatnutzung des Dienstanschlusses verboten ist, können Telefonkontrollen die Vertraulichkeit des Wortes verletzen. In der Regel einigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Fällen aber ohnehin auf einen Vergleich.
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Findet er nichts relevantes, schläft er wohl schlecht, weil er denkt, irgendwas übersehen zu haben. Das "Freie Deutschland" endet an der Schwelle zur Firma. Ein Chef hat anderes zu tun, als seinen Mitarbeitern hinterher zu schnüffeln. Die meisten müssen an ihre Überwachungspflicht erinnert werden. Zieht sich ein Mitarbeiter über den Internet-Zugang der Firma widerrechtlich ein Musikvideo, wird der Chef mit zur Rechenschaft gezogen. Aber es ist natürlich immer schick, auf den bösen Arbeitgeber zu schimpfen Die Firmensoftware ist sein Universum, da quatscht ihm keiner rein.
Neue Mitarbeiter dahingehend briefen? Es wird alles ausspioniert: Mails werden kontrolliert, korrigiert und zensiert. Man spekuliert über geheime Webcam und Micros.
Anders kann es gar nicht zu "Spezialwissen" der GF kommen. Es wäre für Mitarbeiter "tödlich", zum Gericht zu rennen, also bleibt alles, wie es ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Na gut, den Rest an Infos decken willfährige Informanten ab. Man kann aus diesem Artikel schon den Eindruck gewinnen, dass Unternehmen nur in teure Videoüberwachung investieren, um die armen und immer unschuldigen Arbeitnehmer, die in diesem Land grundsätzlich als Opfer böswilliger Arbeitgeber dargestellt werden, ohne jeden Grund schikanieren wollen.
Es ist doch absolut angebracht, dass ein Arbeitgeber nachvollziehen will, wer seiner Angestellten ihn ggf. Und wem es nicht passt, dass er nicht in Ruhe z. Wer unter ständiger Kontrolle steht, ist im Dauerstress. Das dürfte weder die Qualität der Arbeit verbessern noch zum Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen. Wer will schon so leben? Menschen sind nun mal keine Maschinen. Sie können nicht den ganzen Tag über fehlerfrei funktionieren. So darf Ihr Chef Sie ausspionieren.
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