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Der folgende Überblick soll die momentane Rechtslage kurz zusammenfassen.
Die Kommunikation mittels Telefon gehört zum höchstpersönlichen Lebensbereich jedes Einzelnen und ist durch das Grundgesetz und durch Strafgesetze geschützt. Die inhaltliche Kontrolle von Telefongesprächen ist damit nicht zulässig. In begründeten Ausnahmefällen ist aber auch eine inhaltliche Überprüfung gerechtfertigt. Dafür müssen jedoch dringende Verdachtsmomente vorliegen.
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich den Inhalt der versandten und empfangenen E-Mails nicht kontrollieren.
Er kann jedoch die formalen Daten, wie Absender, Empfänger oder Uhrzeit, auswerten. Ist der Arbeitnehmer dringend verdächtig, so kann der Arbeitgeber jedoch auch den Inhalt von E-Mails überprüfen.
Kameras in Museen, Banken oder Verkaufsräumen erfüllen vielfach den legitimen Zweck vor Diebstählen oder Vandalismus zu schützen. Wird für alle sichtbar auf die Überwachung durch Kameras hingewiesen, so ist diese zulässig. Jedoch darf hierdurch keine verschleierte Überwachung der Arbeitnehmer stattfinden. Heimliche Rundum-Kontrollen durch Kameras sind rechtswidrig. Der Arbeitnehmer darf die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht durch versteckte Videokameras überprüfen.
Apr. Umstritten ist, inwieweit Unternehmen systematisch untersuchen dürfen, ob Mitarbeiter private Mails verschicken - also das Auslesen von. Dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht vertrauen und sie deshalb manchmal . oder Telefonüberwachung können Mitarbeiter nämlich vor ein Arbeitsgericht.
Nur wenn ein konkret begründeter Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine strafbare Handlung oder eine andere schwere Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers begangen hat, darf der Arbeitgeber versuchen ihn mittels einer Überwachung per Videokamera zu überführen. Doch auch in einem solchen Ausnahmefall dürfen nicht alle Mitarbeiter ständig und flächendeckend überwacht werden.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Änderungen das neue Gesetz mit sich bringt. Benötigen Sie weitere Informationen?
Auch ein solches Mithören ist deshalb rechtswidrig. Bei erklärten Einverständnis beider Teilnehmer geht der Arbeitgeber kein Risiko ein. Vielmehr unterliegt der Mithörende oder derjenige, der einen Dritten mithören lassen will, einer Offenbarungspflicht. Kenntnisse, die der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch ein rechtswidriges Mithören oder Abhören eines Telefongespräches erlangt haben, sind gerichtlich nicht verwertbar.
Der Schutz des gesprochenen Wortes untersagt es den Gerichten, entsprechende Beweise zu erheben bzw. In diesem Falle darf das Gericht nur Beweis darüber erheben, was der mit dem Mithörer räumlich verbundene Telefonteilnehmer gesagt hat. Die Antworten oder Aussagen des Teilnehmers an der anderen Seite der Leitung sind nicht verwertbar, wenn dieser nicht vorher vom Mithörer informiert wurde und seine Zustimmung erteilt hat. In Extremfällen ist die Vertraulichkeit des Gespräches durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht geschützt.
Hier ist die Rechtsposition des Angegriffenen schützenswerter, als das Persönlichkeitsrecht des Straftäters.
Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle: Ohne Rücksprache bis 2 Absätze aus bis zu 10 Folgen jew. Weitergehende Textübernahmen nur mit schriftlicher Genehmigung. Bitte keine e-mails mit konkreten Rechtsfragen einsenden, da diese nicht beantwortet werden können. Kündigung - was tun? Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Folge 1 - Folge - Folge - Folge ff.
Wer kann mich beraten? Wie soll ich klagen?
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen Videoüberwachung Schwerbehindertenschutz. Mithören von Telefongesprächen Das Mithören von Telefongesprächen am Apparat eines Teilnehmers oder über eine Mithöranlage ist zu unterscheiden von dem streng verbotenen Abhören.
Beweisverwertungsverbot Kenntnisse, die der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durch ein rechtswidriges Mithören oder Abhören eines Telefongespräches erlangt haben, sind gerichtlich nicht verwertbar. Ausnahme In Extremfällen ist die Vertraulichkeit des Gespräches durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht geschützt.
Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen: Rühle Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen: Vorstellungsgespräch 13 -