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Die Daten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute müssen die Fernmeldedienstanbieter die Daten sechs Monate lang aufbewahren. Dabei soll es auch bleiben - sowohl für die Randdaten des Telefonverkehrs als auch für jene des Postverkehrs.
Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute möglich. Das Bundespersonal sei hauptsächlich mit der Auswertung der riesigen Datenmenge beschäftigt, statt mit der Auswertung von Verdachtsfällen. Uns ist es wichtig, Kommentare möglichst schnell zu sichten und freizugeben. Live mitverfolgen, wie der Drogendealer die nächste Lieferung vereinbart: Die Vorteile einer Verlängerung der Aufbewahrungsdauer wögen die politische Unruhe nicht auf. Wenn Sie immer noch glauben, Datenschutz sei nur für Menschen, die etwas zu verbergen haben, bitte hier weiterlesen.
Der Bundesrat hatte ursprünglich eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer vorgeschlagen. Die Strafverfolgungsbehörden sollten auch nach zwölf Monaten noch auf die Daten zugreifen können.
National- und Ständerat stimmten dem zunächst zu, kamen aber später darauf zurück - im Einvernehmen mit dem Bundesrat: Um nicht die ganze Vorlage zu gefährden, verzichtete er auf eine längere Aufbewahrung. Verschiedene europäische Staaten kürzten in der Folge die Fristen oder verzichteten ganz auf die Vorratsdatenspeicherung. Für die Schweiz ist das Urteil nicht bindend, doch diente es den Gegnern als Argument. Umstritten war bis zuletzt, ob die Fernmeldedienstanbieter neu verpflichtet werden sollten, die Randdaten in der Schweiz aufzubewahren. Der Nationalrat wollte damit die Datensicherheit gewährleisten und Schweizer Unternehmen einen Vorteil verschaffen, die auf Datenspeicherung spezialisiert sind.
Der Bundesrat und der Ständerat waren dagegen. Sommaruga sagte, das Schweizer Datenschutzgesetz gelte auch dann, wenn die Daten auf Servern im Ausland aufbewahrt würden.
In der Einigungskonferenz setzte sich der Ständerat durch. Der Nationalrat lenkte schliesslich ein, mit zu 28 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Wäre der Nationalrat ihm gefolgt und hätte den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt, wäre das ganze Gesetz gescheitert.
1. März Der neueste Bericht der Digitalen Gesellschaft Schweiz über die staatliche Überwachung hierzulande zeigt Interessantes auf: Genf überwacht. Jan. der Telefonüberwachung in Strafverfahren die Kosten rechtfertigt. Die Zahl der staatlichen Überwachungsmassnahmen in der Schweiz ist.
Die Befürworter zeigten wenig Verständnis dafür. Der Aufbewahrungsort sei ein Nebenaspekt, befanden sie.
Die Befürworter warfen den Gegnern eine widersprüchliche Haltung vor: Die SVP fordere stets eine Verschärfung der Strafen, wolle nun aber nicht die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mörder und Pädokriminelle gefasst werden könnten. Vorgeworfen wurde den Gegnern aus den Reihen der SVP auch, dass sie das neue Nachrichtengesetz befürworteten, das präventive Überwachung ermöglicht, und sich gleichzeitig gegen das BÜPF stellten, das die Überwachung in Strafverfahren betrifft.
Es biete keinen Freipass für Überwachung. Sie warnen vor einem Überwachungsstaat. Werden Sie Teil der Blick-Community!
Debattieren Sie aktiv mit uns und anderen Blick-Lesern über brisante Themen. Neue Regeln zur Telefonüberwachung unter Dach und Fach. Stärke 6,2 auf indonesischer Insel Nachbeben erschüttert Lombok.
Immer informiert - Abonnieren Sie den Blick-Newsletter! Mit der neuen Gebührenverordnung, die am 1. März in Kraft tritt, erhöhen sich die Kosten für die verschiedenen Überwachungen um durchschnittlich 60 Prozent. Hinter diesem Kostensprung steckt eine Vorgabe des Bundesrats. Dieser ist in den vergangenen Jahren laufend gesunken, im abgelaufenen Jahr erreichte er einen Tiefstwert von noch 44 Prozent. Der Bundesrat wollte deshalb die Gebühren, die hauptsächlich die kantonalen Staatsanwaltschaften zu tragen haben, ursprünglich sogar um 70 Prozent erhöhen.
Nach dem Widerstand der Kantone in der Vernehmlassung gewährte er einen leichten Nachlass auf 60 Prozent. Mit dieser Gebührenerhöhung dürfte das Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht sein. Der jährliche Aufwand werde sich für den Bundesbetrieb zwischen und fast verdoppeln, auf rund 50 Millionen Franken jährlich. Um die Zielvorgabe des Finanzdepartements einzuhalten, werde man nicht um weitere Gebührenerhöhungen herumkommen.
Wobei der Grossteil der Gelder direkt an die Telekomanbieter weitergeleitet wird. Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe mögliches Sparpotenzial für die Dienstleistung des Bundes.
Im Raum steht unter anderem eine Praxisänderung bei der Abwälzung der Kosten. Den Kantonen soll nicht mehr jeder einzelne Auftrag in Rechnung gestellt werden, stattdessen sollen sie zum Beispiel eine Jahrespauschale zahlen. Das würde den Verwaltungsaufwand vereinfachen. Zwar gilt es in der Strafverfolgung als verpönt, die Kosten in Relation zum möglichen Nutzen zu stellen. Trotzdem dürfte der eine oder andere Staatsanwalt zögern, wenn er sich der finanziellen Folgen bewusst wird, die er mit einer Telefonüberwachung auslöst.
Eine Telefonnummer zur Überwachung freizuschalten, koste jedes Mal Franken, bei einer ausländischen Nummer das Dreifache. Pro Fall lasse er mindestens zehn bis fünfzehn Nummern überwachen, so Müller, häufig wechselten die überwachten Personen ihre Nummern wöchentlich. Mit der neuen Gebührenordnung kostet die standardmässige Freischaltung eines Anschlusses sogar Franken. Hinzu kommen die Personalkosten: Jemand muss die Telefone ja abhören, sehr oft müssen die Gespräche von externen Dolmetschern übersetzt werden.