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Besonders intensiv nutzen dies Apps für iPhone , Android und Co. Anhand des genauen Standortes könnten Datensammler einiges über den Nutzer herausfinden, etwa, ob er in einem Villenviertel oder in der Plattenbausiedlung lebt, auch, ob er zum Beispiel in Rotlichtbezirken verkehrt. Google nutzt so beispielsweise die Positionsdaten von Android-Smartphone-Nutzern, um in Google Maps seinen Stauwarner mit aktuellen Verkehrsinformationen zu versorgen.
Allerdings fragt Android beim Setup eines Telefons beim Nutzer nach, ob er der Standortübermittlung zustimmen will.
Google spricht zwar von "anonymisierten Daten", weil keine Zuordnung zu Telefonnummer und Anschlussnehmer erfolgt. Trotzdem überträgt das Smartphone eine eindeutige Identifikationsnummer ID.
Somit lassen sich Positionsdaten zumindest einem bestimmten Telefon zuordnen. Über diesen Google-Dienst, der auf dem Smartphone freigeschaltet werden muss, lassen sich über eine Internetseite der Standort des Handys abfragen. Google versteht diesen Dienst als Schutzfunktion: Der Nutzer kann damit auch aus der Ferne alle Daten löschen. Die Genauigkeit der Positionsbestimmung ist abhängig von der Anzahl der aktivierten Ortungsfunktionen auf dem Smartphone. Eine ähnliche Funktion bieten auch Handys mit anderem Betriebssystem, auch das iPhone.
Apple machte im Frühjahr Schlagzeilen, als der Konzern eingestehen musste, dass das iPhone Positionsdaten ungefragt dauerhaft speichert.
Der Hersteller schob dennoch ein Software-Update nach, seitdem werden die Daten maximal eine Woche gespeichert. Ähnlich funktioniert Google Latitude. Auf einer Karten zeigt die App an, ob Bekannte in der Nähe sind. Bei Latitude kann der Nutzer auch an einem Ort "einchecken", also mitteilen, dass er sich im Moment dort länger aufhält. Das funktioniert auch bei dem Ortungsdienst Foursquare.
Diese Tools ermöglichen den Nutzer, sich spontan zu verabreden, wenn sie feststellen, dass sie am gleichen Ort sind. So kann diesem beispielsweise ortsbasierte Werbung eingeblendet werden. Der Nutzer kann diese für jede Meldung einzeln abschalten. Oder aber er schaltet die Standortbestimmung über die Facebook-Internetseite grundsätzlich ganz aus. Erst dann fügt Facebook dauerhaft keinen Standortinformation zu einem Pinnwandeintrag hinzu. Die Software soll anzeigen, wo sich der eigene Partner gerade befindet und so vielleicht Fremdgeher entlarven.
Ein genauer Blick auf das Kleingedruckte offenbart jedoch den Schwindel. Diese Programme dienen jedoch lediglich der Unterhaltung und können nicht tatsächlich den Standort eines Handys ausfindig machen.
Um einem Missbrauch vorzubeugen, setzen deshalb alle legal im Internet verfügbaren Ortungs-Dienste auf eine Absicherung: Der zu Ortende muss zuvor dem Dienst zustimmen. Wer das Handy eines Ahnungslosen entwendet und ohne dessen Wissen die entsprechende Zustimmung sendet, macht sich strafbar. Auch das heimliche Installieren und Nutzen von Überwachungs-Software ist verboten. In der Regel nutzen die Gesetzeshüter diesen Dienst nur, wenn der Handybesitzer in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben.
Hat man sein Handy verloren oder wurde es gestohlen, kann man nicht einfach mit Hilfe der Polizei eine Handy-Ortung veranlassen. Einige Mobilfunkanbieter bieten jedoch nach einer Anmeldung mit der eigenen Handynummer die Möglichkeit, ein verloren gegangenes Gerät zu lokalisieren.
Dieses muss zuvor registriert sein und der Besitzer muss bestätigen, dass er gefunden werden möchte. Mehr dazu erfahren Sie in der Stellungnahme der Chefredaktion. Eine Übersicht der aktuellen Leserdebatten finden Sie hier.
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